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   BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 188/02   

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BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 188/02 (https://dejure.org/2003,36702)
BayObLG, Entscheidung vom 27.03.2003 - 2Z BR 188/02 (https://dejure.org/2003,36702)
BayObLG, Entscheidung vom 27. März 2003 - 2Z BR 188/02 (https://dejure.org/2003,36702)
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  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 148/01

    Rechtsbesorgung im Rahmen eines Bauträgermodells als unerlaubte Rechtsberatung

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 188/02
    Der Beteiligte hat unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.5.2002 (IBR 2002, 419) beantragt, das Grundbuch zu berichtigen.
  • BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 102/95

    Zulässigkeit einer "Verbindung" belasteter Miteigentumsanteile mit unbelasteten

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 188/02
    Der Verlust der Verfügungsbefugnis und des Rechts zur Einlegung von Rechtsmitteln ist damit nicht verbunden (vgl. BayObLG MittBayNot 1996, 108 f.).
  • BayObLG, 29.10.1987 - BReg. 1 Z 2/87

    Erbschaftsannahme; Ausdrücklich; Irrtum; Anfechtung; Begründung; Kenntnis;

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 188/02
    Hier beruft sich aber der Beteiligte auf einen bloßen Rechtsirrtum; ein solcher ist nach allgemeiner Ansicht unbeachtlich und berechtigt nicht zur Anfechtung (BGH NJW 1970, 1419/1420; BayObLGZ 1987, 356/359).
  • BGH, 20.11.1969 - III ZR 93/69

    Entschließung - Schadenfall - Schuldanerkenntnis - Vergleich

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 188/02
    Hier beruft sich aber der Beteiligte auf einen bloßen Rechtsirrtum; ein solcher ist nach allgemeiner Ansicht unbeachtlich und berechtigt nicht zur Anfechtung (BGH NJW 1970, 1419/1420; BayObLGZ 1987, 356/359).
  • BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 82/98

    Gebühr für die Löschung einer Grundschuld

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 188/02
    Eintragungsantrag und Eintragungsbewilligung sind als verfahrensrechtliche Erklärungen nicht anfechtbar (BayObLG Rpfleger 1999, 100; Demharter GBO 24. Aufl. § 19 Rn. 13; Meikel/Lichtenberger Grundbuchrecht 8. Aufl. § 19 Rn. 433).
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